Wohnhaussanierung

WOHNHAUSSANIERUNGSANSUCHEN sind beim Amt der Tiroler Landesregierung einzureichen.

Auf Seite – 4 – ist die Bestätigung der Baubehörde über das Alter des zu sanierenden Wohnobjektes (Datum der seinerzeitigen Baubewilligung) erforderlich.

Diese Bestätigung ist kostenlos.

Mit dem Ansuchen müssen beim Amt der Tiroler Landesregierung die im Antrag angeführten Unterlagen – wie Angebote oder Rechnungen, usw. – vorgelegt werden.