Heizverbot

Das Heizen mit festen und flüssigen Brennstoffen ist in der „Völsersee-Siedlung" verboten. Die gesamte „Völsersee-Siedlung" ist auf Grund ihrer Baustruktur elektrisch zu beheizen. Auf diesen Umstand wurde in den baubehördlichen Bewilligungen bereits hingewiesen. Das Heizverbot für feste und flüssige Brennstoffe wurde mit Verordnung der Marktgemeinde Völs festgelegt. Die Verordnung lautet :

VERBOT
des Heizens und des Betriebes von Feuerstellen
mit festen und flüssigen Stoffen
für das Gebiet der „Völsersee-Siedlung"

 

Gemäß Tiroler Gemeindeordnung wird wie folgt verordnet :

Im Gebiet der „Völsersee-Siedlung" – das Gebiet wird im Osten durch die Peter-Siegmair-Straße, im Süden durch die Peter-Siegmair-Straße und die Thurnfelsstraße und der südlich der Reihenhäuser Peter-Siegmair-Straße verlaufenden Verlängerung der Thurnfelsstraße nach Osten hin, im Westen durch die Thurnfelsstraße und im Norden durch die Aflingerstraße begrenzt – ist das Heizen und der Betrieb von Feuerstellen mit festen und flüssigen Brennstoffen verboten.

Dieses Verbot gilt dann nicht, wenn durch Katastrophenfälle und Krisensituationen bedingt, die notwendige Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden gemäß Tiroler Gemeindeordnung mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Diese Verordnung ist seit 24.11.1986 in Kraft.