Grundsteuer

Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt (Einheitswertbescheid).

Einwendungen gegen die Höhe des Steuermessbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt einzubringen.

Bei einem Wechsel der Besitzverhältnisse einer Liegenschaft muss die Grundsteuer bis zur Ausstellung des neuen Einheitswertbescheides daher noch dem ursprünglichen Eigentümer vorgeschrieben werden. Nach Bescheiderhalt wird eine Grundsteueraufrollung durchgeführt.

Zuständig


Astrid Landauer
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Astrid Landauer
Dorfstraße 31
6176 Völs
Tel: +43 512 30311113
kassa@voels.gv.at
a.landauer@voels.gv.at
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Angelika Klamm
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Angelika Klamm
Dorfstraße 31
6176 Völs
Tel: +43 512 30311125
buchhaltung@voels.gv.at
a.klamm@voels.gv.at
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Abfalterer Sandro
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Sandro Abfalterer
Dorfstraße 31
6176 Völs
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s.abfalterer@voels.gv.at
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