Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Völs hat mit Verordnung vom 29.05.2015 von der Ermächtigung des § 7 Abs. 1 Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz 2011, LGBL. Nr. 58/2011 (im Folgenden kurz: TVAG 2011) Gebrauch gemacht und einen Erschließungsbeitragssatz in der Höhe von 3,7 v.H. des von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16.12.2014, LGBL. Nr. 184/2014, für die Marktgemeinde Völs mit € 191,50 festgesetzten Erschließungskostenfaktor festgelegt. Somit gilt in der Marktgemeinde Völs ein Erschließungsbeitrag in der Höhe von € 7,08 pro Einheit der Bemessungsgrundlage. 


  • Bauplatzberechnung § 9 Abs. 2: m² x € 7,08 x € 1,50
  • Baumassenberechnung § 9 Abs. 4: m³ x € 7,08 x € 0,70